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Taunusstein : Driesen, 2. Aufl. 2008 (Driesen | Rechtswissenschaft). 252 S., 19 cm. - Zugl.: Köln, Universität, Dissertation, 2007. ISBN 978-3-86866-086-9, Softcover, 31,00 Euro
Moderne Volkswirtschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil der Dienstleistungen am Bruttoinlandsprodukt stetig steigt, während der Anteil der Warenlieferungen relativ abnimmt. Aufgrund des stetig wachsenden grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarktes rückt die Umsatzbesteuerung der Dienstleistungen immer mehr in den Vordergrund. Im Hinblick auf eine systemgerechte Besteuerung kommt dabei den Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen eine entscheidende Bedeutung zu, da sie über die Zuweisung des Steueraufkommens bestimmen und somit auch maßgeblichen Einfluss auf eine wettbewerbsneutrale Besteuerung haben. Christoph Penke arbeitet zunächst die Voraussetzungen für eine systemgerechte Anknüpfung zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen heraus, erläutert die Bedeutung der Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung, zeigt deren Entwicklung auf, würdigt diesbezüglich den aktuellen Stand der Umsatzsteuerharmonisierung und gibt einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse untersucht der Autor die derzeit geltenden Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen auf ihre Systemgerechtigkeit, zeigt dabei die Schwächen der aktuellen Regelungen auf und unterbreitet Änderungsvorschläge. Der Autor: Jahrgang 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf; seit Anfang 2007 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.
Vorwort
Die Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln im Sommersemester 2007 als Dissertation angenommen. Sie ist auf dem Stand von Ende 2007. Mein aufrichtiger Dank gilt Frau Prof. Dr. Johanna Hey. Sie hat die Arbeit angeregt und betreut sowie die Begutachtung übernommen. Zu jeder Zeit hatte ich in ihr eine geduldige und verständnisvolle Ansprechpartnerin. Herrn Prof. Dr. Joachim Englisch danke ich dafür, dass er das Zweitgutachten in kurzer Frist erstellt und so den zügigen Abschluß des Promotionsverfahrens ermöglicht hat. Für die großzügige Unterstützung der Arbeit bin ich sowohl der Kanzlei Penke Heinze & Partner, Sonthofen, als auch der PwC AG, Düsseldorf, insbesondere Herrn Steuerberater Achim Obermann, zu Dank verpflichtet. Ferner danke ich meinem Vater, Herrn Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Norbert Penke, der durch seine fachliche und menschliche Unterstützung sowie der Durchsicht des Manuskripts wesentlich zum Gelingen der Arbeit beigetragen hat.
Stuttgart, im Dezember 2007 Christoph Penke
Aus dem Inhalt:
Vorwort Einleitung Zielsetzung und Gang der Untersuchung Kapitel 1: Grundlagen zur Umsatzbesteuerung I. Das Wesen der Umsatzsteuer II. Das Gebot der Wettbewerbsneutralität 1. Systemimmanenz aufgrund der Konzeption der Umsatzsteuer als indirekte Steuer 2. Rechtsgrundlage im innerstaatlichen Bereich 3. Als Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union a) Zielsetzungen der Gemeinschaft und deren Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung b) Harmonisierung als Instrument zur Verwirklichung der Zielsetzungen (1) Harmonisierung der Bemessungsgrundlage (2) Harmonisierung der Steuersätze und deren Zulässigkeit 4. Auswirkungen der bisher erfolgten Harmonisierung im Hinblick auf die Wettbewerbsneutralität der Umsatzbesteuerung III. Mögliche Prinzipien einer wettbewerbsneutralen Besteuerung des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs 1. Steuersouveränität der einzelnen Staaten als Ausgangspunkt 2. Das Territorialitätsprinzip als Maßstab 3. Vor- und Nachteile des Ursprungsland-Prinzips 4. Vor- und Nachteile des Bestimmungsland-Prinzips Kapitel 2: Bedeutung und Entwicklung der Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung I. Bedeutung 1. Kriterien für die Abgrenzung der einzelnen Steuergewalten 2. Konfl iktpotenzial der Umsatzbesteuerung und dessen Aufl ösung II. Entwicklung 1. Entwicklung bis zur Umsetzung der 6. EG-RL in nationales Recht a) Kodifi zierung des Ortes der sonstigen Leistung bis zum UStG 1980 b) Bewertung anhand der heutigen Anforderungen an eine Besteuerung grenzüberschreitender sonstiger Leistungen c) Folgen der Vorgaben der 6. EG-RL für die Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung im deutschen Umsatzsteuerrecht (1) Hintergrund der 6. EG-RL (2) Schaffung grundlegender Vorgaben 2. Die sog. Binnenmarkt-Richtlinie a) Hintergrund b) Auswirkungen auf die Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung (1) Fokussierung auf Neuregelungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs (2) Unterschiedliche Erfassbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen an Steuergrenzen als Grund c) Vorgaben der sog. Binnenmarkt-Richtlinie als Übergangslösung 3. Weitere Entwicklungen bis heute a) Änderungen der Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung b) Gründe für die weitere Geltung der ursprünglichen Übergangslösung (1) Problematik der Harmonisierung der Steuersätze (2) Problematik der Verteilung des Steueraufkommens (a) Notwendigkeit eines Clearing-Verfahrens (b) Mögliche Ausgestaltungen und deren Nachteile III. Vorschläge für eine zukünftige Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung 1. Vorschläge für ein endgültiges Mehrwertsteuer-System a) Vorschlag der Ursprungsland-Kommission b) Vorschläge der Europäischen Kommission 2. Vorschläge für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes 3. Zusammenfassung und Ausblick unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen Kapitel 3: Die sonstige Leistung I. Defi nition und Systematik II. Leistung als Oberbegriff 1. Verhältnis zum zivilrechtlichen Leistungsbegriff 2. Maßstab für eine umsatzsteuerrechtliche Auslegung 3. Leistungsmerkmale a) Leistungswille b) Mehrere Beteiligte c) Wirtschaftlicher Vorteil an einen identifi zierbaren Leistungsempfänger 4. Zwischenergebnis im Hinblick auf die Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen III. Die Lieferung 1. Begriff der Lieferung 2. Liefergegenstand 3. Verschaffung der Verfügungsmacht als Voraussetzung IV. Formen der sonstigen Leistung 1. Erbringung der sonstigen Leistung durch Tun, Dulden oder Unterlassen 2. Als sonstige Leistung geltende Leistungen V. Die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung 1. Notwendigkeit der Abgrenzung und Grund der Differenzierung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung 2. Abgrenzungskriterien a) Differenzierung in Abhängigkeit vom Leistungsobjekt b) Abgrenzung bei Leistungen mit mehreren Leistungskomponenten VI. Umsatzgeschäfte bestehend aus mehreren Leistungskomponenten 1. Systematik 2. Grundsatz der Selbständigkeit der Leistungen 3. Die einheitliche Leistung 4. Haupt- und Nebenleistung VII. Zusammenfassung: Vereinfachung durch Abgrenzung in Abhängigkeit zum Preis und den Ortsbestimmungen möglich Kapitel 4: Die Ansässigkeit des Unternehmers und des Leistungsempfängers als Anknüpfungspunkt I. Notwendigkeit von Typisierungen bei der Ortsbestimmung 1. Anforderungen an eine systemgerechte Anknüpfung a) Berücksichtigung des Verbrauchsteuercharakters und des Gebots der Wettbewerbsneutralität b) Folgen: Unvereinbarkeit der Anforderungen möglich 2. Mögliche Anknüpfungspunkte und Grund der Differenzierung bei der Anknüpfung II. Stellung der Grundregel des § 3a Abs. 1 UStG innerhalb der Ortsvorschriften und Vereinbarkeit mit den systemtragenden Prinzipien der Umsatzbesteuerung III. Vorrangiger Anknüpfungspunkt der Grundregel 1. Begriffsbestimmung: Betrieb eines Unternehmens 2. Rangverhältnis der beiden Anknüpfungspunkte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes 3. Kritische Würdigung der Rechtsprechung a) Einräumung eines Wahlrechts b) Anknüpfung an die feste Niederlassung nur im Konfl iktfalle c) Steuerlich sinnvollere Lösung durch die Anknüpfung an die feste Niederlassung (1) Notwendigkeit der Berücksichtigung der vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Anforderungen für das Vorliegen einer festen Niederlassung im Rahmen der Würdigung (2) Hinreichender Grad an Beständigkeit (3) Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln (4) Unselbständigkeit der festen Niederlassung (a) Die Entscheidung DFDS (b) Folgerungen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf die Schaffung allgemein gültiger Kriterien für die Bestimmung der Unselbständigkeit (i) Problematik einer Defi nition (ii) Abhängiger Vertreter i.S.d. Art Abs. 5-7 OECD-MA als Maßstab (iii) Wirtschaftliches Risiko als Kriterium (iv) Vertrieb als ausschlaggebendes Kriterium für die Bestimmung des Leistungsortes (c) Vereinbarkeit der Rechtsprechung mit den Grundsätzen der umsatzsteuerlichen Organschaft 4. Zwischenergebnis a) Feste Niederlassung als vorrangiger Anknüpfungspunkt b) Feste Niederlassung als autonomer Begriff des Gemeinschaftsrechts IV. Die Ortsbestimmung von unentgeltlichen Wertabgaben gemäß § 3f UStG 1. Unterschiede bei der Ortsbestimmung im Vergleich zum früheren Tatbestand des Eigenverbrauchs 2. Kritik an der Vorschrift und deren Bewertung 3. Richtlinienkonformität der Vorschrift V. Die Ansässigkeit des Leistungsempfängers als Anknüpfungspunkt 1. Systematik 2. Vor- und Nachteile der Anknüpfung an den Leistungsempfänger im Hinblick auf eine systemgerechte Besteuerung 3. Das Reverse-Charge-Verfahren als System zur Vereinfachung der Besteuerung a) Das sog. Abzugsverfahren als Vorgänger b) Funktionsweise und Rechtsgrundlagen c) Voraussetzungen (1) Sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers (2) Leistungsempfänger ist Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts d) Abwägung der Vor- und Nachteile des Verfahrens (1) Bei einem steuerpfl ichtigen Unternehmer als Leistungsempfänger (2) Bei Kleinunternehmern, pauschalierenden Land- und Forstwirten sowie Unternehmern, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausführen e) Bestimmung des maßgeblichen Leistungsempfängers (1) Grundsätzliches (2) Bei der Existenz mehrerer Leistungsempfänger 4. Ansässigkeit des die Leistung empfangenden Unternehmers als Anknüpfungspunkt a) Problematik bei Kleinunternehmern, pauschalierenden Land- und Forstwirten sowie den Unternehmern, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausführen b) Bezug der Leistung für das Unternehmen c) Betriebstätte des Leistungsempfängers als Anknüpfungspunkt (1) Notwendigkeit einer identischen Begriffsauslegung im Vergleich zur Grundregel und Voraussetzungen für eine Anknüpfung (2) Vorrangiger Anknüpfungspunkt und Aufteilbarkeit der Leistung 5. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Empfänger der Leistung a) Status quo b) Kritik: Juristische Person des öffentlichen Rechts ist in Art. 56 Abs. 1 der MwStSystRL bzw. § 3a Abs. 3 UStG mit aufzunehmen 6. Nicht-Unternehmer als Leistungsempfänger a) Grundsätzliche Ortsbestimmung b) Die Ausnahme für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs Nr. 14 i.V.m. § 3a Abs. 3a UStG (1) Sinn und Zweck der Regelung (2) Kritische Würdigung (a) Die Umsetzung in nationales Recht (b) Die Differenzierung nach der Ansässigkeit der leistenden Unternehmer (c) Die Problematik der Ansässigkeitsbestimmung privater Endverbraucher VI. Zusammenfassung und Ausblick 1. Vorschlag für den B2B-Bereich a) Umkehrung der Grundregel als Basis für die notwendige Reform der Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung b) Verdeutlichung der Notwendigkeit einer Änderung anhand des Beispiels sog. komplexer Leistungen 2. Vorschlag für den B2C-Bereich: Beibehaltung der Grundregel 3. Ausblick Kapitel 5: Der Belegenheitsort von Grundstücken, der Tätigkeitsort und der Ort des vermittelten Umsatzes als Anknüpfungspunkte I. Stellung der weiteren Anknüpfungspunkte in der Gesamtkonzeption der Ortsbestimmungen II. Der Belegenheitsort des Grundstücks 1. Begriff des Grundstücks und dessen Geeignetheit als Anknüpfungspunkt 2. Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Zusammenhang a) Argumente sowohl gegen eine weite als auch enge Auslegung b) Analyse der aufgeführten Regelbeispiele (1) Einteilung in Gruppen und Richtlinienkonformität der deutschen Umsetzung (2) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Heger (a) Sachverhalt und maßgebliche Entscheidungsgründe (b) Bewertung der Argumentation (c) Schlußfolgerungen für das generelle Verständnis sowie für den Einzelfall 3. Zusammenfassung 4. Bewertung der Änderungsvorschläge der Kommission III. Die Anknüpfung an den Tätigkeitsort 1. Geeignetheit der Anknüpfung im Allgemeinen 2. Bestimmung des Tätigkeitsortes a) Aufteilbarkeit der Leistung b) Einschaltung von Subunternehmern 3. Die verschiedenen Leistungsbereiche dieser Anknüpfung a) Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche und ähnliche Leistungen (1) Maßgeblichkeit des Ortes der Veranstaltung (2) Die Bestimmung des Begriffs der "ähnlichen Leistungen" (a) Nach jüngster Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache Gillan Beach: Auslegung in Abhängigkeit zum Veranstaltungsbegriff (b) Bewertung dieser Rechtsprechung (i) Die Defi nition des Begriffs "Veranstaltung" (ii) Vereinfachung der Rechtsanwendung als Folge dieser Rechtsprechung (3) Mit der Ausführung zusammenhängende, unerlässliche Tätigkeiten (4) Zwischenergebnis b) Arbeiten an beweglichen Gegenständen und deren Begutachtung (1) Begriffe (2) Problematik dieser Anknüpfung: Keine Notwendigkeit der physischen Präsenz des Leistungsempfängers bei gleichzeitiger Mobilität der Gegenstände (3) Die Möglichkeit der Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (a) Allgemeines (b) Kritik: Verursachung von erheblichen praktischen Problemen (4) Zusammenfassung (5) Änderungsvorschlag für den B2B-Bereich: Anknüpfung an die Ansässigkeit des Leistungsempfängers (6) Vorschlag für den B2C-Bereich: Beibehaltung des Status Quo c) Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen mit Ausnahme der Vermittlung (1) Systematik der Ortsbestimmung (2) Geeignetheit der Anknüpfung für Beförderungsleistungen (3) Notwendigkeit der Ausnahmeregelungen für die innergemeinschaftliche Güterbeförderung (4) Kritische Betrachtung der Ortsbestimmung bei innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen (a) Im B2B-Bereich: Generelle Anknüpfung an die Ansässigkeit des Leistungsempfängers vorzugswürdig (b) Im B2C-Bereich: Beibehaltung der aktuellen Regelungen empfehlenswert (5) Übernahme der Vorschläge auch für Güterbeförderungsleistungen außerhalb des Europäischen Binnenmarktes und für Personenbeförderungsleistungen empfehlenswert? (6) Geeignetheit der Anknüpfung für die mit der Güterbeförderungsleistung zusammenhängenden sonstigen Leistungen IV. Ort des vermittelten Umsatzes als Anknüpfungspunkt 1. Die Vermittlungsleistung aus umsatzsteuerlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs 2. Akzessorietät der Anknüpfung zum Ort der vermittelten Leistung und deren Ausnahmen a) Problembereiche aufgrund der Akzessorietät (1) Die Vermittlung eines nicht steuerbaren Umsatzes (2) Die Vermittlung von grenzüberschreitenden Warenlieferungen 3. Konkurrenzen 4. Die Ausnahmeregelungen für die Vermittlung der sog. Katalogleistungen des § 3a Abs. 4 UStG 5. Die Ausnahmeregelungen für die Vermittlung von Güterbeförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen 6. Abschließende kritische Betrachtung der Ortsvorschriften für Vermittlungsleistungen und Änderungsvorschläge V. Zusammenfassung 1. Kasuistik der Zuweisung zu den Anknüpfungspunkten 2. Reformbedarf im Hinblick auf die Vermietung/Leasing von Beförderungsmitteln 3. Systematisierung des Leistungskatalogs des Art Abs. 1 der MwStSystRL/§ 3a Abs. 4 UStG Schlussbetrachtung
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