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Daniel Spycher: Die Legitimität der retributiven Kriminalstrafe

Daniel Spycher: Die Legitimität der retributiven Kriminalstrafe

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Die Legitimität der retributiven Kriminalstrafe - Von der Notwendigkeit des Vergeltungsgedankens in einem präventionsorientierten Strafrecht

Daniel Spycher

./.

Driesen | Rechtswissenschaft

1. Auflage

Hardcover

978-3-86866-132-3

242

21 x 14,8 cm

494 g

19.07.2013

64,00 Euro [D]

 

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Umschlagtext

Der Vergeltungsgedanke ist seit Jahrhunderten Gegenstand des straftheoretischen Disputes über Sinn und Zweck der Kriminalstrafe. Diesem wird kontrastierend der Präventionsgedanke gegenübergestellt, der gegenwärtig größte Popularität genießt und im modernen Sanktionensystem eine übermächtige Position eingenommen hat. Entsprechend wird Vergeltung oftmals zu Unrecht mit Rache oder martialischen Strafexzessen gleichgesetzt und als archaischer Anachronismus verworfen.

Daniel Spycher zeichnet die strafphilosophische Entwicklung der Vergeltungsstrafe von der Frühaufklärung bis in die Gegenwart nach und akzentuiert den ihr inhärenten Gedanken der Strafbegrenzung. Der Autor vertritt die Auffassung, dass ein ungebremster Präventionsgedanke das Strafrecht zu einem umfassenden Gefahrenabwehrrecht destruiert und letztlich bewirkt, dass selbst weit entfernte Risiken in den Brennpunkt strafrechtlicher Sanktionierung rücken. Die Ausführungen des Autors basieren auf der Überzeugung, dass jede Strafe einer hinreichenden Rechtfertigung gegenüber dem individuellen Täter bedarf und als verdient verstanden sein muss, damit sie nicht zum Unrecht wird. Aufgrund dieser retributivistischen Optik und des damit einhergehenden erhöhten Begründungsbedarfs plädiert der Autor gerade nicht für einen möglichst harten und exzessiven Strafgebrauch, sondern im Gegenteil für strafrechtliche Sparsamkeit.

Der Autor

Der Autor: Jahrgang 1985; Studium der Rechte und Promotion an den Universitäten Fribourg und Bern; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivilrecht der Universität Bern; Absolvent der Bern Graduate School of Criminal Justice (BGCJ); zurzeit Untersuchungsrichter an einer Aufsichtsbehörde des Bundes.